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H1-Schmierstoffe

H1-Schmierstoffe spielen eine entscheidende Rolle in der Lebensmittel- und Agrarindustrie, wo Sicherheit und Reinheit oberste Priorität haben.

  • Erfüllt strenge Standards: H1, NSF, FDA
  • Lebensmittelverträglich und technisch überlegen
  • die sichere und effektivere Alternative

Der Technical-Service für Sie

Persönliche Beratung und Unterstützung beim Wechsel zu H1 Schmierstoffen.

 

Allgemeines & Gesetzliche Grundlagen

Allgemeines

Die Auswahl eines geeigneten Schmierstoffs für Maschinen und Anlagen in der Lebensmittelindustrie ist insofern schwieriger, weil die verwendeten Schmierstoffe nicht nur den relativ hohen technischen Anforderungen genügen müssen, sondern auch gesundheitlichen gesetzlichen Vorschriften entsprechen sollten.

Welches sind diese gesetzlichen Vorschriften?

Der technische Fortschritt auf dem Gebiet der synthetischen Schmiermittel macht es heute möglich Schmierstoffe zu produzieren, die nicht nur die vorhandenen gesetzlichen Vorschriften erfüllen, sondern auch hervorragende technische Eigenschaften aufweisen. Diese so genannten “lebensmittelverträglichen” Schmiermittel sind z.B. hinsichtlich Wasserbeständigkeit, Tieftemperatureigenschaften, Langlebigkeit und Beständigkeit gegen Umgebungseinflüsse den konventionellen Schmierstoffen gegenüber gleichwertig, häufig sogar überlegen.

Welcher Schmierstoff erfüllt gegebene technische Anforderungen?

Diese beiden Fragen sollen im folgenden behandelt werden.

Gesetzliche Grundlagen

In keinem anderen Land der Welt sind die gesetzlichen Bestimmungen zur Verwendung von Schmiermittel und Hilfsstoffen in der Lebensmittelindustrie so streng wie in den USA. Dort wird die Zulassung der Schmiermittel durch 2 Behörden geregelt:

1. Der FDA

(Food and Drug Administration), eine Nahrungs- und Arzneimittelbehörde, die eine Liste mit Stoffen (Positivliste) erstellt hat, die in geringen Konzentrationen in direkten Kontakt mit Lebensmitteln kommen dürfen. Additive Schmierstoffe müssen demnach der Reinheitsanforderungen dieser Regel 21 CFR 178.3570 genügen.

2. Der NSF

(National Sanitaion Foundation), die prüft, ob Schmierstoffe lebensmittelverträglich sind (Freigabe). Schmierstoffe die in gelegentlichen Kontakt mit Lebensmitteln kommen dürfen erhalten die Freigabe H1, wenn sie nur Stoffe enthalten, die die FDA Regel 21 CFR 178.3570 erfüllen, andere in der Lebensmittelindustrie verwendbare   Schmierstoffe erhalten eine Freigabe H2.

In den USA dürfen dort, wo es zu gelegentlichem, nicht technisch vermeidbarem Kontakt mit Lebensmitteln kommen kann, nur Schmierstoffe nach NSF H1 verwendet werden.

In Deutschland wird der Einsatz von Schmiermitteln in der Lebensmittelindustrie durch folgende Gesetze, Richtlinien und Verordnungen geregelt:

1. §§ 5,31

des Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände-Gesetzes (LMBG) vom 15.08.1974 (BGBl. Teil I., 95, S.1945 (1974)). Dieses Gesetz definiert Schmierstoffe als “Bedarfsgegenstände”. Nach dem Gesetz ist es nicht erlaubt, diese so zu verwenden, dass von ihnen Stoffe auf Lebensmittel oder deren Oberfläche übergehen, “ausgenommen gesundheitlich, geruchlich und geschmacklich unbedenkliche Anteile, die technisch unvermeidbar sind”.
Diese Ausdrucksform ist jedoch nicht sehr aussagekräftig.

2. Dem DAB

(deutsches Arzneibuch) was ähnlich wie die FDA, Reinheitsanforderungen an Schmiermittel festlegt, allerdings nur für medizinische Weißöle und Vaselinen, die als gesundheitlich, geruchlich und geschmacklich unbedenklich   einzustufen sind.

3. Der LMHV

(Lebensmittelhygiene-Verordnung) vom 8.2.98 (Anlage 1), die alle Produzenten von Lebensmitteln verpflichtet einzelne Produktionsschritte zu analysieren und ein präventives HACCP System zu installieren.
Hierdurch können mögliche Gefahren erkannt werden, die Sicherheit der Produkte wird erhöht.
Auf Schmiermittel wird nur indirekt eingegangen.

(HACCP = Hazard Analysis and Critical Control Points).

Hinsichtlich der einzelnen synthetischen Komponenten und der enthaltenen Additive liegen keine exakten gesetzlichen Vorschriften vor, so wie es z.B. bei Kunststoffen üblich ist. Von Seiten der Gesetzgeber sind jedoch Bestrebungen im Gange ähnliche Richtlinien zu erlassen.

Die EG-Richtlinie 89/392 verpflichtet zudem Hersteller von Maschinen der Lebensmittelindustrie diese so zu konstruieren, dass Schmierstoffe nicht in Kontakt mit Lebensmitteln kommen können.

Mit der Verwendung von speziellen Lebensmittel-Schmierstoffen für die Lebensmittelindustrie wird in jedem Fall die Gefahr eines negativen Einflusses durch den Schmierstoffs verringert, weil konventionelle Schmierstoffe teilweise Komponenten enthalten, die im Verdacht stehen, gesundheitsschädlich sein zu können (z. B. herkömmliche EP-Zusätze, Schwefel u.a.). So erlaubte man in fast allen Ländern der Welt früher die Verwendung von mineralischen Kohlenwasserstoffölen, sogenannten medizinischen Weißölen oder Paraffinölen zur kontrollierten Verwendung in der Lebensmittelindustrie. Die Erkenntnisse in den letzten Jahren lassen Zweifel an der Ungefährlichkeit von mineralischen Kohlenwasserstoffen aufkommen, so dass z. B. die englische Regierung 1989 ihre Absicht verkündete, die Verwendung dieser Stoffe zu verbieten, wenn sie in Kontakt mit Lebensmittel kommen können. Die Industrie wurde aufgefordert, die Verwendung mineralischer Kohlenwasserstoffe überall dort zu vermeiden, wo Lebensmittelkontakt auftreten kann.

 
 

Umstellrichtlinien

für TECHNICAL NSF H1 SCHMIERSTOFFE

Die Umstellung von gängigen Industrieschmierstoffen auf Mineralölbasis auf die H1-Schmierstoffe von TECHNICAL ist nach unserer Erfahrung ohne Aufwand und technisches Risiko möglich, dennoch empfehlen wir, die folgenden Punkte zu berücksichtigen.

Allgemeines

TECHNICAL H1-Schmierstoffe sind Hochleistungs-Schmierstoffe für den Einsatz als H1-Produkte in der Lebensmittelindustrie hergestellt werden. Für alle flüssigen TECHNICAL Schmierstoffe gilt, dass sie mit Produkten auf Basis PAO/Ester, Mineralöl und Weißöl mischbar sind. Obwohl keine Unverträglichkeiten zu erwarten sind, sollten Vermischungen vermieden werden, da

  • zum einen durch die Vermischung eines H1-Schmierstoffes mit einem Standardprodukt die Risikominderung für den Anwender im Falle einer Kontamination der Lebensmittel nicht mehr gegeben ist (selbst bei minimalen Anteilen von Fremdöl erlischt die H1-Zulassung der Füllung) und
  • zum anderen die TECHNICAL H1 Produkte ihre exzellenten Eigenschaften nicht voll entfalten können.
Werkstoffverträglichkeit

Alle TECHNICAL H1-Schmierstoffe sind mit den üblicherweise für den Einsatz von mineralölbasischen Schmierstoffen konzipierten Anlagen verwendeten Materialien (Dichtungen, Filter, und Lacke) verträglich. Sind Anlagen für synthetische Schmierstoffe konzipiert, die den Konstrukteur zwingen, spezielle Materialien zu verwenden, bitten wir zur Klärung der Materialverträglichkeit um Rücksprache mit unserem technischen Dienst.

Hydraulikanlagen

Wenn bisher nur mit Mineralöl betriebene Anlagen auf TECHNICAL H1-Hydrauliköl umgestellt werden, muss das Öl im betriebswarmen Zustand aus der gesamten Anlage (Sammelbehälter, Speicher, Zylinder, Leistungen usw.) vollständig abgelassen werden. Vor der Befüllung ist die Anlage zu Spülen, um den Restölgehalt zu minimieren. Zu diesem Zweck ist der Sammelbehälter soweit mit TECHNICAL H1-Hydrauliköl zu befüllen, dass die Pumpe in jeder Betriebsphase einwandfrei ansaugt. (Dies entspricht in der Regel einem Drittel der Nennfüllung des Tanks.) Der Spülvorgang ist unter häufigem Umsteuern durchzu-führen (ca. 2 Stunden), damit Reste des vorher  eingesetzten Produktes ausgewaschen werden. Anschließend ist die Anlage wie oben beschrieben zu entleeren. Die Filterelemente sollten vor der Neubefüllung gewechselt werden. Wird nur ein  Ölwechsel ohne Spülung des Systems vorgenommen, raten wir einen weiteren Ölwechsel nach 50-100 Betriebsstunden durchzuführen. Die Filterelemente sind nach 1-2 Tagen zu überprüfen.

Getriebe

Wenn bisher mit  Mineralöl betriebene Getriebe auf TECHNICAL H1-Getriebeöl umgestellt werden, muss das Öl im betriebswarmen Zustand aus dem Getriebe völlig abgelassen werden. Vor der endgültigen Befüllung ist das Getriebe zu Spülen und dabei so mit TECHNICAL H1-Getriebeöl zu befüllen, dass ein einwandfreier Betrieb möglich ist. Reste des vorher eingesetzten Produktes werden hierdurch ausgewaschen. Anschließend ist das Getriebe wieder vollständig zu entleeren. Filterelemente falls vorhanden, sollten vor der Neubefüllung gewechselt werden. Wird nur ein Ölwechsel ohne Spülung des Systems vorgenommen, sollte ein Zwischenölwechsel nach 50-100 Betriebsstunden durchgeführt werden. Filterelemente sind nach 1-2 Tagen zu überprüfen.

Kompressoren und Druckluftsysteme

Wenn bisher mit Mineralöl betriebene Kompressoren auf TECHNICAL H1-Kompressoröl umgestellt werden, muss das Öl im betriebswarmen Zustand vollständig abgelassen werden. Vor der endgültigen Befüllung muss wie unter Punkt „Getriebe“ beschrieben verfahren werden. Werden Tropföler oder andere Druckluftschmiersysteme auf TECHNICAL H1-Kompressoröl umgestellt, sind die Anlagen zu entleeren und mit TECHNICAL H1-Kompressoröl zu spülen. Anschließend können diese dann mit dem gewünschten TECHNICAL H1-Kompressoröl befüllt werden.

Wälzlager

Bei der Umstellung von Fetten auf Basis anderer Verdicker (z.B. Li, Ca, Na usw.) auf das Al-Komplexfett TECHNICAL H1-Mehrzweckfett und H1-Hochleistungsfett sind die Lager/Schmieranlagen zu schmieren bis neues Fett austritt. Leitungen von Zentralschmieranlagen müssen gut mit dem neuen Schmierstoff gespült werden. Wir empfehlen, die Leitungen nach den Verteilern zu lösen und den alten Schmierstoff in ein Gefäß zu pumpen, bis der neue Schmierstoff reinweiß austritt. Wenn dies geschehen ist, sollte das gesamte Leitungssystem solange gespült werden, bis der neue Schmierstoff ebenfalls reinweiß aus den Lagern tritt.

Kettenschmierung

Die zu schmierenden Komponenten sind mit einem dünnflüssigen Öl TECHNICAL H1-Hydrauliköl TC 1332 zu reinigen. Anschließend kann TC 1150 zur Schmierung aufgetragen werden.

Unsere Kataloge

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Umfangreiches Infomaterial zu unseren Produkten als PDF.

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